ALLGEMEINE STORNOBEDINGUNGEN

 

KAPITEL -1- UNSERE VERSICHERUNG

 

  1. Gegenstand der Reiserücktrittskosten-Versicherung

 

Für den Fall, dass Sie Ihre Reise stornieren, hat der Reiseveranstalter Anspruch auf den kompletten oder auf einen Teil des Betrags der stornierten Leistungen, die sogenannten Stornogebühren; diese Gebühren steigen, je näher das Abreisedatum liegt und werden gemäß einer gestaffelten Tariftabelle - zu finden in den AGBs – berechnet.

 

Mit Abschluss unserer Versicherung erfüllen wir die Forderungen des Reiseunternehmens, der Fluggesellschaft oder des Vermieters indem wir Ihnen die vertragsgemäß in Rechnung gestellten Stornokosten erstatten; und zwar dann wenn Sie Ihre Reise vor Reiseantritt und aus einem versicherungswirksamen Grund stornieren.

 

Bei Stornierung eines gemieteten Objektes, greift unsere Versicherung nur dann, wenn das Objekt komplett verfügbar wird.

 

Achtung:

Alle touristischen Leistungen, die von dieser Versicherung gedeckt werden – egal ob gleichzeitig oder nacheinander gebucht – müssen zu ein und derselben Reise gehören, für die nur ein Abreisedatum festgelegt wurde: dieses vom Reiseveranstalter genannte Datum stellt den Beginn der versicherten Leistungen dar.

 

  1. Ereignisse bei denen die Versicherung greift

 

Unsere Versicherung greift, wenn Sie Ihre Reise aus einem der folgenden Gründe stornieren müssen:

 

2.1.        Eine schwere Krankheit, ein schwerer Unfall sowie die daraus entstehenden Folgen, Folgen einer Krankheit, Komplikationen oder Verschlechterung einer Krankheit oder der Folgen eines Unfalls – beides bereits vor Reisebuchung bestehend. Ebenso im Falle des Todes von:

a)    Ihnen selbst, Ihrem Ehepartner oder Lebensgefährten, Ihrer Eltern oder Kinder,

b)    Ihres Bruders, Ihrer Schwester, Ihres Schwagers, Ihrer Schwägerin, Ihrer Schwiegertochter, Ihres Schwiegersohns, Ihrer Schwiegereltern.

c)    Ihrer Geschäftsvertretung – vor Vertragsunterzeichnung festgelegt

d)    Die Person, die während Ihrer Reise Ihre minderjährigen Kinder bzw. im gleichen Haus lebende behinderte Personen zu betreuen oder begleiten sollte – ebenfalls vor Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages festgelegt.

 

Sie sind in der Nachweispflicht, um Anspruch auf unsere Leistungen zu erhalten. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, wenn nach Ansicht unserer Ärzte, die von Ihnen gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprechen.

 

2.2.        Schwangerschaftskomplikationen

 

2.3.        Schwere materielle Schäden als Folge eines Einbruchs, eines Brandes, eines Wasserschadens oder einer Klimakatastrophe, welche Ihre Anwesenheit vor Ort zum vorgesehenen Abreisezeitpunkt unbedingt erfordert, um Sicherungsmaßnahmen oder Behördengänge durchzuführen – zutreffend für Schäden die mehr als 50% Ihres Haupt- oder Zweitwohnsitzes ausmachen.

 

2.4.        Erheblicher Schaden an Ihrem Fahrzeug unmittelbar in den 48 Stunden vor Ihrer Abreise, so dass dieses nicht mehr genutzt werden kann um Sie an Ihr Urlaubsziel zu bringen.

 

2.5.        Betriebsbedingt Kündigung von Ihnen oder Ihrem Partner, wenn diese nicht bis zum Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages erfolgt ist.

 

2.6.        Antritt einer Arbeitsstelle oder eines bezahlten Praktikums, welcher vor oder während der vorgesehenen Reisedaten in Kraft tritt, sofern Sie arbeitslos gemeldet waren, es sich nicht um eine Vertragsverlängerung oder Vertragserneuerung und nicht um einen von einer Zeitfirma vermittelten Job handelt.

 

2.7.        Kurzfristige Urlaubsänderung durch Ihren Arbeitgeber. Die Versicherung greift bei Angestellten, mit Ausnahme von freien Berufen, Geschäftsführern oder gesetzlichen Vertretern einer Firma. Dieser Urlaub muss – um Sie zum Inkrafttreten der Versicherung zu berechtigen – zuvor vom Arbeitgeber genehmigt worden sein. Der Betrag wird Ihnen erstattet abzüglich einer in den Geschäftsbedingungen festgelegten Selbstbeteiligung, welche sowohl auf Sie als auch auf mitversicherte Personen zutrifft. Diese Selbstbeteiligung beläuft sich auf 25% des Gesamtbetrages der Reservierung und greift bei einer Stornierung zwischen 30 Tage und 1 Tag vor Abreise.

 

2.8.        Vom Arbeitgeber – nicht disziplinarischer – veranlasster Arbeitsortwechsel, der Ihren Umzug während der versicherten Reise oder 8 Tage vor Abreise rechtfertigt, sofern dieser Arbeitsortwechsel nicht am Tag der Reisebuchung bzw. bei Abschluss der Versicherung bekannt war.

 

2.9.        Kurzfristige Einladung zu einem Adoptionstermin im Zeitraum Ihrer versicherten Reise, sofern diese Einladung nicht am Tag des Abschlusses der Versicherung bekannt war.

 

2.10.     Stornierung aus einem der oben genannten Gründe der eine oder mehrere gleichzeitig mitversicherte Personen betrifft, welche namentlich im vorliegenden Vertrag versichert sind, wenn Sie auf Grund dieses Rückritts alleine oder zu zweit reisen müssen.

 

 

KAPITEL – 2 -  HÖHE DER GEWÄHRLEISTUNG

 

2.1.     Die Höhe der Leistung die sich aus dem vorliegenden Vertrag ergibt kann keinesfalls höher sein als die vom Veranstalter laut gestaffelter Stornotariftabelle in Rechnung gestellten Stornokosten, bzw. als der in unseren AGBs festgelegte Höchstbetrag.

 

2.2.     Wir erstatten Ihnen den Betrag der Stornokosten anhand der gestaffelten Stornotariftabellen des Reiseveranstalters welche in den allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden sind; allerdings begrenzen wir unsere Kostenübernahme auf den Betrag, der laut Stornostaffel des Veranstalters in Rechnung gestellt worden wäre, hätten Sie innerhalb von 48 Stunden nach Eintreten des Ereignisses, Ihre Reise beim Veranstalter storniert. Bearbeitungsgebühren, Trinkgelder, Kreditkartengebühren sowie der Betrag für die Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages sind nicht erstattungsfähig.

 

2.3.     Eine Selbstbeteiligung in Höhe von 38€ je Bearbeitung wird automatisch vom Ihnen zu erstattenden Betrag abgezogen.

 

 

KAPITEL – 3 -         MODALITÄTEN BEI ANWENDUNG DER VERSICHERUNG

 

3.1.     Die Versicherung muss bei Travelhorizon BV, am Tag der Reisebuchung gebucht und registriert werden, oder bis spätestens bevor die Tariftabelle für Stornogebühren des Veranstalters in Kraft tritt (siehe AGBs).

 

3.2.     Die Versicherung gilt ab dem 1. Tag der Anwendung der Stornotariftabelle, oder ab dem Tag der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages, sofern dieser später zu Stande kommt, und endet zu dem Zeitpunkt da die erste der versicherten Leistungen statt findet.

 

3.3.     Die Reiserücktrittskostenversicherung kann für dieselbe Reise nicht mit anderen Versicherungen kombiniert werden.

 

 

KAPITEL – 4 -         MODALITÄTEN IM SCHADENSFALL

 

4.1. Sie müssen den Veranstalter Ihrer Reise auf dem schnellsten Wege über Ihren Rücktritt informieren, gleich nach Eintritt des Storno-Grundes, spätestens nach 48 Stunden

Fax: +31 (0)43 408 6330, Tel.: 01805-010208, Montag bis Freitag von 9.00 bis 20.30 Uhr und Samstag von 9.30 bis 18.30 Uhr

Email: service_client@travelhorizon.com

 

4.2.  Sie sind verpflichtet uns innerhalb von fünf Tagen nachdem Sie davon Kenntnis haben mit den nötigen Unterlagen über die Gründe des Stornos zu informieren, mit Ausnahme von unvorhersehbaren Gründen oder höherer Gewalt:

 

SERVICE CLIENT         

Travelhorizon Group                

Randwijcksingel 35        

6229 EG Maastricht   Niederlande        

 

Wir werden Ihnen alle nötigen Informationen zukommen lassen, damit Sie Ihre Schadenserklärung vornehmen können.

 

Sollte der Grund für Ihren Rücktritt eine Krankheit oder ein schwerer Unfall mit körperlichen Folgen sein, müssen Sie außerdem dem Amtsarzt von TravelHorizon BV sämtliche Informationen und Dokumente zukommen lassen, die es bedarf, um die Richtigkeit Ihres Anspruches zu überprüfen.

 

Achtung:

Sollten Sie Ihren Reiseveranstalter erst nach Ablauf der 48 Stunden von Ihrer Storno-Absicht informieren, übernehmen wir lediglich die am Tag des versicherten Vorfalls fälligen Stornogebühren, während Sie den Differenzbetrag zu tragen haben.

 

 

KAPITEL – 5 -         Ausschluss der Versicherung

 

Zusätzlich zu den in Kapitel 3 genannten Ausnahmen der Versicherung, sind außerdem folgende Ereignisse vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:

 

5.1.     Krankheiten oder Unfallschäden, die bereits erstmals festgestellt wurden, Gegenstand einer Behandlung, eines Rückfalls, einer Verschlechterung oder einer Krankenhauseinweisung waren, zwischen dem Zeitpunkt der Reisebuchung und dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages

 

5.2.     Schwangerschaften, ausgenommen plötzliche und unvorhersehbare Komplikationen, beabsichtigter Schwangerschaftsabbruch, Entbindung, künstliche Befruchtung und ihre Folgen,

 

5.3.     Versäumen von Impfungen

 

5.4.     alle medizinischen Ereignisse deren Diagnose, Symptome oder Ursache psychischer, psychologischer oder psychiatrischer Natur sind, und welche nicht Anlass waren für eine Krankenhauseinweisung von mehr als 5 aufeinanderfolgenden Tagen nach der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages.

 

5.5.     Unfälle die durch Ausüben von Motorsport (Auto, Motorrad, alle motorbetriebenen Fahrzeuge) oder Flugsport entstehen– aller Leistungsklassen sowie Amateure

 

5.6.     Epidemien, Umweltbelastung, Naturkatastrophen, sowie deren Folgen, fallen unter die Zuständigkeit des Gesetzes 82.600 vom 13. Juli 1982,

 

5.7.     Folgen von Strafverfahren gegen Sie.