Beistand und Rückführung KAPITEL 1: Unsere Beistandsleistungen Sobald Sie unseren Beistand in Anspuch nehmen, erkennen Sie an, dass die Entscheidungen hinsichtlich der Art, der Zweckmäßigkeit und der Bewerkstelligung der zu treffenden Maßnahmen ausschließlich unserem Beistandsdienst obliegen. 11 Unser ärztlicher Beistand Die Entscheidungen werden unter ausschließlicher Berücksichtigung Ihrer medizinisch-ärztlichen Interessen getroffen. Unsere Ärzte setzen sich mit den örtlichen medizinisch-ärztlichen Einrichtungen in Verbindung sowie - falls erforderlich - mit ihrem Hausarzt, um die Auskünfte zu erhalten, die es gestatten, die Ihrem Gesundheitszustand optimal angemessenen Entscheidungen zu treffen. Sie akzeptieren, dass Ihre Rückführung beschlossen und bewerkstelligt wird durch medizinisch-ärztliche Kräfte, die Inhaber von Diplomen sind, die in dem Land, wo sie ihre Tätigkeit ausüben, gesetzlich anerkannt sind. Für den Fall, dass Sie sich weigern, die Entscheidungen unseres ärztlichen Beistandsdienstes zu befolgen, entlasten Sie uns von jeglicher Verantwortung bezüglich der aus Ihrer Weigerung resultierenden Folgen und verlieren jeden Anspruch auf Leistungen und Entschädigungen von unserer Seite. In keinem Fall können wir an die Stelle der lokalen Notrettungsdienste treten, noch übernehmen wir die daraus sich ergebenden Kosten. 11.1 Ihr Gesundheitszustand erfordert eine Rückführung 11.1.1 Wir bewerkstelligen die Rückführung an Ihren Wohnsitz in Europa bzw. den Transport zu dem diesem am nächsten gelegenen Krankenhaus und/oder demjenigen Krankenhaus, das am ehesten in der Lage ist, die aufgrund Ihres Gesundheitszustandes benötigte Behandlung zu erbringen, und übernehmen die mit diesen Leistungen verbundenen Kosten. 11.1.2 Auf Ihren Wunsch besorgen wir anschließend - sobald Ihr Gesundheitszustand es erlaubt - den Transport zu Ihrer Wohnung in Europa. 11.1.3 Wir erstatten gegen Beleg maximal 300 FRF pro Tag auf die Kosten Ihrer Unterkunft vom Tag Ihrer Unpässlichkeit bis zum Tag Ihrer Rückführung an Ihren Wohnsitz in Europa. 11.1.4 Wir übernehmen die zusätzlichen Kosten des Transports Ihrer Sie begleitenden, versicherten Familienmittglieder, sofern die ursprünglich für ihre Rückkehr nach Europa vorgesehenen Mittel aufgrund der Rückführung nicht mehr verwendet werden können. 11.2 Sie werden in ein am Ort befindliches Krankenhaus eingeliefert Bei Krankenhausaufenthalten von mehr als 7 Tagen bzw. 48 Stunden bei Minderjährigen und Behinderten übernehmen wir, sofern kein volljähriges Mitglied Ihrer Familie Sie während Ihres Aufenthaltes begleitet hat, die Hin- und Rückreise eines in Europa gebliebenen Familienangehörigen, der Sie im Krankenhaus besucht. 11.3 Sie begleichen vor Ort außerhalb des Landes, wo Sie wohnen, und außerhalb Frankreichs Kosten aus Arztbesuchen und Krankenhausaufenthalten, die auf ärztliche Verordnung hin erfolgt sind: · Wir erstatten Ihnen die von der Sozialversicherung, Ihrer Zusatzversicherung und/oder sonstigen Kassen nicht getragenen Restkosten im Rahmen des Höchstbetrages und unter Abzug des restkosten bis maximal 200.000 FRF abzüglich einer. Selbstbeteiligung von 200 FRF je schadenfall. · Bei dringenden zahnärztlichen Behandlungen erstatten wir die nach der Vergütung durch die Krankenkasse, die Zusatzkasse bzw. sonstige Versicherungen verbleibenden, Ihnen zur Last fallenden Restkosten bis maximal 2000 FRF abzüglich einer Selbstbeteiligung von 200 FRF je Schadenfall. · Bei Aufenthalten in einem Krankenhaus, mit dem wir ein Zahlungsabkommen haben, können wir die Arztkosten vorlegen, d.h. durch Direktzahlung an das Krankenhaus begleichen. Sie verpflichten sich, den Vorschuss innerhalb von 1 Monat vom Datum der Rückkunft von Ihrer Reise an gerechnet zurückzuerstatten. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, außerdem Kosten und Verzugszinsen auf der Grundlage des gesezlichen Zinssatzes zu berechnen. Wir behalten uns vor zu verlangen, dass eine dritte Person zuvor die Rückerstattung der Beträge innerhalb eines Monats von der Bereitstellung an gerechnet verbürgt, d.h. in unserer Hauptgeschäftsstelle einen beglaubigten Scheck oder einen Schuldschein über den vorgelegten Betrag hinterlegt. · Ihr Anrecht auf Rückerstattung von unserer Seite erlischt mit dem Tag, wo unser ärztlich-medizinischer Dienst Ihre Rückführung als möglich erachtet. In jedem Fall verpflichten Sie sich, Erstattungsanträge bei den Kassen zu stellen, deren Leistungen Sie beanspruchen können. 11.4 Sie legen Kosten für erste Hilfe vor Wir erstatten Ihnen diese Kosten im Rahmen des in den besonderen Bedingungen festgelegten Höchstbetrags. 11.5 Ihr Gesundheitszustand gestattet Ihnen nicht, Ihr Fahrzeug zu fahren, um zu Ihrer Wohnung in Europa zurückzugelangen, und kein Fahrgast kann Sie verteten Wir stellen Ihnen maximal 3 Tage lang einen Fahrer zur Verfügung, um ihr Fahrzeug auf dem schnellsten Weg zu Ihrer Wohnung in Europa zurückzubringen; Treibstoffkosten, Maut- und Parkplatzgebühren gehen zu Ihren Lasten. . Diese Garantie wird nur gewährt, sofern sich Ihr Fahrzeug in einwandfreiem Fahrzustand befindet, der nationalen und internationalen Straßenverkehrsordnung entspricht und die Anforderungen der zwingend vorgeschriebenen technischen Überwachung erfüllt. 12 Unser Beistand bei Todesfällen Für den Fall des Ablebens einer versicherten Person bewerkstelligen und übernehmen wir: · den Transport der Leiche vom Einsargungsort zum Bestattungsort in Europa; · die Bestattungskosten im Rahmen des restkosten bis maximal 10.000 FRF abzüglich einer; · zusätzliche Transportkosten für Familienmitglieder, die gemäß dem vorliegenden Vertrag versichert sind und den Toten begleiten, sofern die ursprünglich für ihre Rückkehr nach Europa vorgesehenen Mittel aufgrund der Rückführung nicht mehr benutzt werden können. 13 Unsere Garantie bei verfrühter Rückkehr Wir bewerkstelligen und übernehmen, sofern die ursprünglich für Ihre Rückkehr nach Europa vorgesehenen Mittel aufgrund der Rückführung nicht benutzt werden können: - Ihre Rückkehr und falls erforderlich die Ihrer Sie begleitenden, versicherten Familienmitglieder, ODER - die Hin- und Rückreise einer gemäß dem vorliegenden Vertrag versicherten Person. Die Wahl, die Sie im Einvernehmen mit uns treffen, ist unwiderruflich. Diese Leistung schulden wir Ihnen in den folgenden Fällen: · bei Krankheit oder schwerem Unfall, sofern unser medizinisch-ärztlicher Dienst es für lebenswichtig hält, oder um einer Bestattung beizuwohnen beim Ableben folgender Personen: Ihres de-iure- bzw. de-facto-Lebenspartners, eines Verwandten in aufsteigender oder absteigender Linie, Ihres gesetzlichen Vormundes, Ihres Bruders, Ihrer Schwester, Ihres Schwagers, Ihrer Schwägerin, Ihres Schwiegersohns, Ihrer Schwiegertochter, Ihres Schwiegervaters, Ihrer Schwiegermutter, sofern sie nicht an der Reise teilnehmen und in Europa leben oder Ihr im vorhinein bestimmter beruflicher Vertreter · bei schwerwiegende Sachschäden infolge eines Einbruchs, eines Brandes, eines Wasser- oder Wetterschadens, aufgrund dessen Sie am vorgesehenen Abreisetag am Ort unabkömmlich sind, weil Sie schadensmindernde Maßnahmen treffen und administrative Schritte unternehmen müssen, sofern die Schäden zu mehr als 50% betreffen Ihre Erst- oder Ihre Zweitwohnung. 14 Unser Rechtsschutz im Ausland 14.1 Sie zahlen Rechtsanwaltskosten: Wir erstatten Ihnen gegen Vorlage von Belegen im Rahmen restkosten bis maximal 10.000 FRF abzüglich einer Höchstbetrages das von Ihnen verauslagte Anwaltshonorar, wenn ein Verfahren gegen Sie eröffnet wird, vorausgesetzt, dass es nicht mit Ihrer Berufstätigkeit in Verbindung steht und/oder die Benutzung oder die Haltung eines landgebundenen Kraftfahrzeugs betrifft und der inkriminierte Tatbestand nach Landesgesetz keine Strafsache darstellt. 14.2 Sie benötigen einen Kredit, um eine Kaution zu hinterlegen Sie sind inhaftiert oder von Inhaftierung bedroht; vorausgesetzt, dass die Klageerhebung gegen Sie nicht beruht auf: - Rauschgift- bzw. Drogenhandel, - Beteiligung an politischen Bewegungen, - absichtlichem Vergehen gegen die Landesgesetze, · schießen wir im Rahmen des restkosten bis maximal 100.000 FRF abzüglich einer Betrages die gesetzlich fällige Kaution vor. · Sie verfügen über eine Frist von einem Monat von der Bereitstellung des Betrages an gerechnet, um uns den Betrag zurückzuerstatten. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, außerdem Kosten sowie Verzugszinsen auf der Grundlage des gesetzlichen Zinssatzes zu verlangen. · Wir behalten uns vor zu verlangen, dass eine dritte Person zuvor die Rückerstattung des Betrags innerhalb eines Monats von der Bereitstellung an gerechnet verbürgt, d.h. in unserer Hauptgeschäftsstelle einen beglaubigten Scheck oder einen Schuldschein über den vorgeschossenen Betrag hinterlegt. KAPITEL 2: Die Anwendungsmodalitäten der Garantie · Der Garantievertrag muss bei ELVIA A.V. vor Beginn des zu versichernden Aufenthalts unterzeichnet und registriert sein. · Die Garantie gilt während der Dauer der durch den Reiseveranstalter erbrachten, in den Reisebuchungsunterlagen beschriebenen Leistungen sowie während der Hin- und Rückreise von bzw. zu ihrer Wohnung, vorausgesetzt, dass die Hin- und Rückreise 48 Stunden nicht überschreitet. · Übersteigt die Gesamtdauer der Reise allerdings zwei Monate und ist für Ihre Rückkehr bzw. das Ende Ihres Aufenthalts kein Datum vorgesehen, endet die Garantie von Rechts wegen zwei Monate nach dem in den Reisebuchungsunterlagen vermerkten Datum der Abreise bzw. des Beginns des Aufenthalts. KAPITEL 3: Garantieausschluss Neben den sämtliche garantien betrffenden Ausschlussfällen (Kapitel 3 der allgemeingültigen Bestimmungen) sind folgende Fälle ausgeschlossen: 31 Die sämtliche Beistandsgarantien betreffenden Ausschlussfälle: 31.1 Auslagen, die ohne die vorherige Genehmigung unserer für die Beihilfe zuständigen Abteilung getätigt wurden. 31.2 Vorher bestehende, diagnostizierte und/oder behandelte Krankheiten und/oder Krankheiten, die innerhalb von 6 Monaten vor Stellung des Beihilfeantrags Krankenhausaufenthalte bedingt haben, außer bei eindeutigen, unvorhersehbaren Komplikationen. 31.3 Gutartige Leiden bzw. Verletzungen, die an Ort und Stelle behandelt werden können. 31.4 Rekonvaleszenzen und nicht konsolidierte Leiden, die noch in Behandlung begriffen sind. 31.5 Schwangerschaften und eventuelle, nach dem 6. Monat auftretende Komplikationen, absichtliche Schwangerschaftsabbrüche, Entbindungen sowie in-vitro-Befruchtungen einschließlich Folgen. 31.6 Reisen, die zu Diagnose- und/oder Behandlungszwecken durchgeführt werden. 31.7 Verpflegungskosten, Kosten, die nicht ausdrücklich als zur Erstattung vorgesehen aufgeführt sind, sowie alle Auslagen, für die Sie keine Belege vorweisen können. 32 Ärztlich-medizinische Kosten: 32.1 Thermalkuren, Heliotherapie, Abmagerungs- und Verjüngungskuren sowie dem Wohlbefinden dienende Kuren, Schönheitsbehandlungen, Heilgymnastik. 32.2 Implantate, Prothesen, Geräte und optische Vorrichtungen. 32.3 Impfungen. 32.4 Präventivmedizin. 32.5 Ausgaben in dem Land, wo Sie Ihren Wohnsitz haben oder dessen Staatsbürger Sie sind, sowie in Frankreich. 32.6 Schwangerschaftsverhütung, absichtlicher Schwangerschaftsabbruch, Entbindungen einschließlich Folgen. 32.7 Folgen, Komplikationen und Verschlimmerung von Krankheiten bzw. Unfällen, die vor Antritt der versicherten Reise festgestellt worden sind. 32.8 Pflege und Behandlungen ohne medizinischen Dringlichkeitscharakter. 32.9 Medizinische Fälle, deren Diagnosse, Symptome bzw. Ursachen psychischer, psychologischer oder psychiatrischer Art sind, sofern nach Unterzeichnung des vorliegenden Vertrags kein 3 Tage überschreitender Krankenhausaufenthalt stattgefunden hat. 32.10 Künstliche Befruchtung bzw. Behandlungen von Sterilität. 32.11 Pflege und Behandlungen, deren therapeutischer Charakter nach dem französischen Gesetz nicht anerkannt ist. 32.12 Pflege und Behandlungen durch ein Familienmitglied. KAPITEL 4: Was Sie im Schadenfall tun müssen 41 Anträge auf Beistand Sie müssen uns persönlich bzw. durch einen Dritten verständigen, sobald Ihre Situation Sie vermuten läßt, dass eine verfrühte Rückkehr oder Ausgaben anstehen, die unter unsere Garantie fallen. Wir sind an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr erreichbar. · Telefon: 01 42 99 02 02 vom Ausland aus: 33 1 42 99 02 02 · Telekopie: 01 42 99 03 00 vom Ausland aus: 33 1 42 99 03 00 Sie erhalten umgehend eine Dossiernummer; Sie müssen - Ihre Versicherungsnummer angeben, - uns Ihre Adresse und Telefonnummer sowie die Personalien der Personen mitteilen, die sich um Sie kümmern, - unseren Ärzten alle medizinisch-ärztlichen Informationen zur Verfügung stellen, die Sie bzw. die Person betreffen, in deren Interesse wir uns einschalten. 42 Anträge auf Kostenerstattung · Sobald Sie unseren Beistand angefordert haben, müssen Sie uns Ihre von der Garantie gedeckten Auslagen mitteilen, die Sie im Einvernehmen mit unserer für die Beihilfe zuständigen Abteilung getätigt haben und die wir Ihnen erstatten sollen. · Sie müssen uns ferner die erforderlichen Belege für die Stichhaltigkeit Ihres Antrags vorlegen. 43 Übernahme von Transportkosten · Von der Garantie gedeckte, von uns bewerkstelligte und übernommene Transporte erfolgen auf Beschluss unserer Abteilung Beistand mit der Bahn (1. Klasse), mit dem Flugzeug (Tourismusklasse) oder dem Taxi. · In diesem Falle werden wir Eigentümer des oder der ursprünglichen Fahr- bzw. Fluggkarten, und Sie verpflichten sich, die Karten oder den Betrag an uns zurückzugeben, den Sie ggf. von deren Aussteller zurückerhalten haben. · Falls Sie keine Rückfahrkarte in Händen halten, behalten wir uns vor, von Ihnen die Erstattung der Kosten zu verlangen, die Sie bei Ihrer Rückkehr auf jeden Fall verauslagt hätten. 44 Der Rahmen unserer Tätigkeit · Wir werden tätig im Rahmen der nationalen und internationalen Gesetze und Bestimmungen. · Unsere Leistungen unterliegen der Genehmigung durch die zuständigen Behörden. Wir können nicht verantwortlich gemacht werden für Verspätungen und Behinderungen bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen aufgrund von höherer Gewalt und dergleichen Ereignissen, wie Streiks, Aufstände, Volksbewegungen, Einschränkungen des freien Verkehrs, Sabotageakte, Terrorismus, Bürgerkriege und Kriege, durch Radioaktivität bedingte Störungen und ihre Auswirkungen sowie alle anderen unvorhersehbaren Vorfälle. 45 Zum besonderen Charakter der Beistandsleistungen Zur Beachtung : Die Beistandsgarantie dient nicht der Entschädigung, sondern entspricht im wesentlichen einem Angebot an Naturalleistungen. Infolge dessen begründen im Verlauf der Reise nicht in Anspruch genommene bzw. von uns nicht erbrachte Leistungen keinen Anspruch auf Rückerstattung oder Ausgleichsentschädigung. Aufenthaltsunterbrechung KAPITEL 1: Unsere Garantie 11 Gegenstand der Garantie Wir zahlen Ihnen eine der Anzahl der nicht genutzten Reisetage entsprechende Entschädigung, sofern der versicherte Aufenthalt infolge Ihrer medizinisch bedingten, von uns durchgeführten Rückführung unterbrochen wird. 12 Begünstigte Personen Kranke bzw. verwundete Personen, die ein begründetes Anrecht auf Rückführung haben, sowie die versicherten Begleitpersonen kommen bei Aufenthaltsabbruch in den Genuss der entsprechenden Entschädigung. KAPITEL 2: Garantiesumme 21 Die aufgrund des vorliegenden Vertrags geleistete Entschädigung kann auf keinen Fall den Preis der versicherten Reise übersteigen, der erklärtermaßen als Grundlage der Berechnung der Prämie des vorliegenden Vertrags dient. Ferner sind die in den besonderen Bedingungen festgelegten Höchstbeträge je Person und Ereignis zu beachten. 22 Die Entschädigung beginnt am Tag nach dem Tag des Ereignisses, das die medizinisch bedingte Rückführung verursacht, und entspricht im Verhältnis der Anzahl der nicht genutzten Reisetage. Bei Aufenthalten im Hotel berechnet sich die Entschädigung auf der Grundlage des Gesamtpreises des versicherten Aufenthalts pro Person. Bei gemieteten Unterkünften berechnet sich die Entschädigung auf der Grundlage des Gesamtpreises der versicherten Anmietung, wobei die gesamten Mieträume freigemacht werden müssen. Zur Berechnung Ihrer Entschädigung ist die ursprüngliche Rechnung des Vermieters bzw. des Hotels vorzulegen. Abgezogen werden Bearbeitungskosten, Visumsgebühren, Versicherungsgebühren, Trinkgelder sowie die von den mit der Reise verbundenen Leistungserbringern gewährten Rück- und Entschädigungszahlungen. KAPITEL 3: Entschädigungsform Die Erstattung erfolgt durch Bankscheck KAPITEL 4: Die Anwendungsmodalitäten der Garantie 41 Der Garantievertrag muss bei Elvia A.V. vor Beginn des zu versichernden Aufenthalts unterzeichnet und registriert werden. 42 Die Garantie gilt während der Dauer der durch den Reiseveranstalter erbrachten, in Ihren Reisebuchungsunterlagen beschriebenen Leistungen. Übersteigt die Gesamtdauer der Reise allerdings zwei Monate und ist für Ihre Rückkehr bzw. das Ende Ihres Aufenthalts kein Datum vorgesehen, endet die Garantie von Rechts wegen zwei Monate nach dem in den Reisebuchungsunterlagen vermerkten Datum der Abreise bzw. des Beginns des Aufenthalts. KAPITEL 5: Garantieausschluss Neben den sämtliche Garantien (Kapitel 3 der allgemeinen Bestimmungen) sowie die Beistandsgarantie betreffenden Ausschlussfällen sind durch folgende Ursachen bedingte Unfälle ausgeschlossen: 51 Nicht von der für Beistand zuständigen Abteilung von Elvia A.V. im vorhinein genehmigte Aufenthaltsunterbrechungen; 52 Naturkatastrophen, die Gegenstand des auf dem Gesetz Nr. 82.600 vom 13. Juli 1982 beruhenden Verfahrens sind, sowie deren Folgen. KAPITEL 6: Was Sie im Schadenfall tun müssen Sobald Sie unseren Beistand beantragt und die Zustimmung unserer zustândigen Abteilungen zum Abbruch Ihres Aufenthalts erhalten haben, müssen Sie einen Antrag auf Erstattung der aufgrund der Unterbrechung nicht mehr genutzten Leistungen stellen. Bitte rufen Sie uns an: 01 42 99 02 02 vom Ausland aus: 33 1 42 99 02 02 Sie erhalten von uns die zu Ihrer Schadenanmeldung benötigten Auskünfte. Wir übersenden Ihnen schnellstens ein Dossier, das Sie komplettieren und mit einer Kopie Ihres Versicherungsvertrags zurücksenden müssen. Ferner sind an Elvia A.V. alle Unterlagen zu schicken, die dem Nachweis der Stichhaltigkeit Ihres Antrags sowie der Ermittlung der Höhe Ihres Schadens dienen (Reisebuchung, Rechnung des Reiseveranstalters usw.). Schilauf Haftpflicht KAPITEL 1: Unsere Garantie 11 Wir bieten Ihnen Schutz gegen die finanziellen Folgen Ihrer eventuellen Haftbarmachung infolge von Dritten zugefügten, unfallbedingten Schäden auf der Grundlage der Gesetze bzw. der Rechtsprechung der Länder, in denen sie sich aufhalten. Die Schäden können verursacht werden durch: - Sie selbst; - Personen, für die Sie verantwortlich sind; - Sachen oder von Ihnen gehaltene Tiere. Gedeckt sind nur Schäden aufgrund von Handlungen des privaten Lebens, die Sie anläßlich Ihrer Reise begehen. 12 Die Garantie gilt außerhalb Frankreichs und nur in den Ländern, wo Sie nicht durch eine anderweitig abgeschlossene Haftpflichtversicherung gedeckt sind. KAPITEL 2: Garantiesumme 21 Elvia A.V. bietet Ihnen Schutz bei Personenschäden betrag Elvia A.V. bis maximal 30.000.000 FRF abzüglich einer, Sachschäden und aus ihnen resultierenden immateriellen Schäden bis maximal 300.000 FRF abzüglich einer 22 Die maximum kosten 30.000.000 FRF stellt die Deckungshöchstsumme je Ereignis für alle Schäden insgesamt - Personen-, Sach- und daraus erwachsenden immateriellen Schaden - dar. 23 Die selbstbeteiligung von 500 FRF je schadenfall ist von Ihnen zu tragen. KAPITEL 3: Die Anwendungsmodalitäten der Garantie 31 Der Garantievertrag muss bei ELVIA A.V. vor Beginn des zu versichernden Aufenthalts unterzeichent und registriert werden. 32 Die Garantie gilt während der Dauer der durch den Reiseveranstalter erbrachten, in Ihren Reisebuchungsunterlagen beschriebenen Leistungen sowie während der Hin- und Rückreise von bzw. zu Ihrer Wohnung, vorausgesetzt, dass die Hin- und Rückreise 48 Stunden nicht überschreitet. Übersteigt die Gesamtdauer der Reise allerdings zwei Monate und ist für Ihre Rückkehr bzw. das Ende Ihres Aufenthalts kein Datum vorgesehen, endet die Garantie von Rechts wegen zwei Monate nach dem in den Reisebuchungsunterlagen vermerkten Datum der Abreise bzw. des Beginns des Aufenthalts. KAPITEL 4: Garantieausschluss Neben den sämtliche Garantien betreffenden Ausschlussfällen (Kapitel 3 der allgemeingültigen Bestimmungen) sind folgende Fälle ausgeschlossen: 4.1 Die Folgen Ihrer Vertragshaftung. 4.2 Schäden, die Ihre Familienmitglieder, Ihre Angestellten in Ausübung ihrer Funktionen oder alle anderen Personen erleiden, die Versicherte im Sinne des vorliegenden Vertrages sind. 4.3 Schäden, die Tiere oder Gegenstände betreffen, die Ihnen gehören bzw. Ihnen vermietet, geliehen oder anvertraut wurden. 4.4 Schäden, die verursacht werden durch: - landgebundene Kraftfahrzeuge im Sinne von Art. L211.1 der Rechtverordnungen für das Versicherungswesen; - Landfahrzeuge, die der Konstruktion nach dazu bestimmt sind, an ein landgebundenes Kraftfahrzeug angehängt zu werden; - der Luftfahrt, der See- oder der Flussschifffahrt dienende Geräte. 4.5 Mit der Jagd verbundene Schäden. 4.6 Strafen bzw. Verurteilungen zu Geldstrafen, die nicht der direkten Entschädigung eines Personen bzw. Sachschadens dienen. 4.7 Dritten zugefügte Schäden in Verbindung mit der Veranstaltung bzw. der Vorbereitung von oder der Beteiligung an Wettkämpfen, die unter der Verantwortung von Sportvereinen erfolgen, die behördlicher Genehmigungs- bzw. gesetzlicher Versicherungspflicht unterliegen. 4.8 Im Rahmen Ihrer Berufstätigkeit oder Ihrer Beteiligung an Aktivitäten entstandene Schäden, die von einer auf das Gesetz von 1901 begründeten Vereinigung, einer Institution bzw. einer Körperschaft veranstaltet werden. 4.9 Folgen Ihrer Haftung in Verbindung mit Bränden, Explosionen und Wasserschäden (beispielsweise Ersatzansprüche von Nachbarn oder Mietern). KAPITEL 5: Was Sie im Schadenfall tun müssen · Sie dürfen ohne unser Einverständnis weder Ihre Verantwortlichkeit anerkennen noch einen Vergleich eingehen; dabei stellt das Eingeständnis eines Sachverhalts oder die Erfüllung der Hilfeleistungspflicht keine Anerkennung der Verantwortlichkeit dar. · Sie müssen uns innerhalb von fünf Werktagen vom Zeitpunkt Ihrer Unterrichtung über den Schadenfall an gerechnet schriftlich informieren, außer bei unvorhergesehenen Ereignissen oder höherer Gewalt. Nach Ablauf dieser Frist verlieren Sie jedes Anrecht auf Entschädigung, falls ELVIA A.V. wegen der Verspätung einen Nachteil erleidet. · Bei Gerichtsverfahren gegen Sie ermächtigen Sie uns zur Prozessführung bzw. Einlegung von Rechtsmitteln bei den zuständigen Zivilgerichten bzw. zur Einschaltung in Ihre Verteidigung und Einlegung von Rechtmitteln hinsichtlich der zivilen Belange beim Strafgericht. · Sie müssen Ladungen und außergerichtliche Unterlagen sowie einschlägige Schriftstücke und Prozeßdokumente, die Ihnen zugehen oder zugestellt werden, bei Erhalt umgehend an uns ûberstellen. · Bei Verspätung behalten wir uns vor, von Ihnen eine im Verhältnis zu dem entstandenen Nachteil stehende Entschädigung zu verlangen (Art. L113.11 der Rechtsverordnungen für das Versicherungswesen). · Falls Sie Ihre aus dem Schadenfall resultierenden Verpflichtungen nicht erfüllen, entschädigen wir die von dem Schaden betroffenen Dritten bzw. ihre Hinterbliebenen, behalten uns jedoch vor, gegen Sie vorzugehen, um die ausgezahlten Beträge zurückzuerhalten. KAPITEL 6: Verfügungen für den Fall, dass ein Gericht einem Opfer eine Rente zuerkennt 6.1 Wird zur Absicherung der Zahlung der Rente der Erwerb von Wertpapieren verfügt, stellen wir diese Garantie in Höhe unserer Haftungsübernahme. 6.2 Wird keine Sicherheitsleistung angeordnet, berechnet sich der Kapitalwert der Rente nach den für die Berechnung der mathematischen Reserve der Rente geltenden Regeln. Liegt dieser Wert unter dem Betrag unserer Garantie, fällt die Rente ausschließlich uns zur Last, liegt er darüber, geht nur der Teil der Rente zu unseren Lasten, der dem Kapitalwert nach dem Betrag unserer Garantie entspricht KOSTEN AUFGRUND VON SUCHE UND BEISTAND Kosten, die Ihnen aufgrund von Suche und/oder Beistand infolge eines Unfalls mit Personenschaden im Gebirge sowie aus dem Transport im Krankenwagen entstehen, erstattet ELVIA bis zum Höchstbetrag von 50 000 FRF. Hierbei handelt es sich um eine Erweiterung unserer in Anhang B 1, Artikel 11.4 festgelegten Leistungen in Verbindung mit BEISTAND und RÜCKFÜHRUNG. Die Pflichten des Versicherten und die Ausschlussfälle sind demnach die gleichen. ERSTATTUNG DER SCHILIFTPAUSCHALE Die Garantie tritt am ersten Tag der Benutzung der Pauschale in Kraft und endet am letzten Tag der Benutzung der Pauschale. Übersteigt jedoch die Gesamtdauer der Reise zwei Monate oder ist kein Datum für Ihre Rückkehr bzw. das Ende Ihres Aufenthalts vorgesehen, endet die Garantie von Rechts wegen zwei Monate nach dem in der Reisebuchung festgehaltenen Abreisedatum bzw. dem Beginn des Aufenthalts. 1 - DECKUNGSUMFANG In den Genuss der Klauseln b, c und d kommen Sie nur, wenn Sie ELVIA A.V. vor Ihrer Rückkehr unterrichten. 2 - HAFTUNGSABGRENZUNG 3 - KOSTENERSTATTUNG Die Kostenerstattung erfolgt durch Bankscheck an Ihre Order. 4 - DECKUNGSAUSSCHLUSS ANTRÄGE AUF KOSTENERSTATTUNG ERSTATTUNG VON SCHIKURSEN Übersteigt jedoch die Gesamtdauer der Reise zwei Monate oder ist kein Datum für Ihre Rückkehr bzw. das Ende Ihres Aufenthalts vorgesehen, endet die Garantie von Rechts wegen zwei Monate nach dem in der Reisebuchung festgehaltenen Abreisedatum bzw. dem Beginn des Aufenthalts. 1 - DECKUNGSUMFANG In den Genuss der Deckung kommen Sie nur, wenn Sie ELVIA A.V. vor Ihrer Rückkehr unterrichten. 2 - HAFTUNGSABGRENZUNG 3 - KOSTENERSTATTUNG Die Kostenerstattung erfolgt durch Bankscheck an Ihre Order. 4 – DECKUNGSAUSSCHLUSS 5 - UNFALLOPFER MÜSSEN FOLGENDES TUN : BESCHÄDI-GUNG IHRER SCHIER (BRUCH) Übersteigt jedoch die Gesamtdauer der Reise zwei Monate oder ist kein Datum für Ihre Rückkehr bzw. das Ende Ihres Aufenthalts vorgesehen, endet die Garantie von Rechts wegen zwei Monate nach dem in der Reisebuchung festgehaltenen Abreisedatum bzw. dem Beginn des Aufenthalts. 1 – DECKUNGSUMFANG 2 - HAFTUNGSABGRENZUNG 3 – GARANTIEAUSSCHLUSS 4 – KOSTENERSTATTUNG Die Kostenerstattung erfolgt durch Bankscheck an Ihre Order. 5 – ANTRÄGE AUF KOSTENERSTATTUNG Auf Wunsch steht Ihnen vor Ihrer Abreise das Ärzteteam von ELVIA A.V. zur Verfügung, um Sie hinsichtlich besonderer Vorkehrungen zu beraten, die Sie treffen sollten, bevor Sie sich in das Land Ihrer Wahl begeben (Impfung usw.). |